Taxordnung

Die Hotellerietaxe im Weingarten liegt unter der EL-Höchsttaxe, welche gemäss Regierungsratsbeschluss festgelegt ist. Aufgrund unserer unterschiedlichen Zimmergrössen variieren die Hotellerietaxen (inklusive der vom Kanton Solothurn festgelegten Investitionskostenpauschale und Ausbildungszulage).

Zuzüglich wird die Pflegetaxe verrechnet, welche vom Kanton in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen festgelegt wurde und in allen Heimen des Kanton Solothurn einheitlich ist.

Der komplette Zimmerpreis mit Pflegeselbstkostenanteil pro Tag variiert aufgrund verschiedener Faktoren. Mit diesen zwei Kostenpunkte wäre der komplette Grundbedarf zuzüglich Körperpflege- und Wundprodukte gedeckt.

Hier finden Sie unsere aktuellen Taxen: